Photovoltaikanlagen werden durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) weiterhin stark gefördert.
- Nutzung regenerativer Energien von 20 Prozent des gesamten Energiebedarfs bis zum Jahr 2020.
- Gesetzlich geregelte Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre.
- Garantierte Abnahme der durch die Photovoltaik bereitgestellten Elektrizität von den örtlichen Energieversorgungsunternehmen.
- Sichere Investition in die Zukunft.
- Erwirtschaften Sie regelmäßige und krisensichere Einnahmen.
- Ihre Immobilie steigt nachhaltig im Wert.
Kappung der Fördermittel für neu installierte Solarkraftwerke? Nicht wirklich...
- Rückwirkend zum 1. Juli 2010 werden die Einspeisevergütungen um 13 Prozent gesenkt.
- Ab 1. Oktober 2010 nochmals eine Verringerung der Vergütung um 3 Prozent.
Ein Grund auf Photovoltaik zu verzichten?
Nein, denn in der Praxis ist die Solarförderung für die Betreiber sehr interessant.
- Die Vergütung für den Direktverbrauch wird weniger stark abgesenkt.
- Besonders wirtschaftlich, wenn der Anteil des selbst genutzten Stroms mehr als 30 Prozent der Solarstromerzeugung Ihrer Anlage beträgt.
- Oberhalb dieses Schwellwertes beträgt die Vergütung 22,05 Ct/kWh statt bislang 17,67 Ct/kWh.
- Die Nutzung des Solarstroms vor Ort wird deshalb für viele Betreiber immer attraktiver.
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